Gemäß § 08/15 des hessischen Gleichstellungsgesetzes sind wir verpflichtet, folgende Gegendarstellung des Gleichstellungsbeauftragten des hessischen Landesamtes für Frohsinn, Heiterkeit und dummes Zeug, Erwin Wurscht, abzudrucken, egal, was wir davon halten:
„Die Bezeichnung „Weiberfastnacht“ ist zutiefst diskriminierend. An der Veranstaltung am Donnerstag, dem 4. Februar im Goldnen Löwen nehmen erfahrungsgemäß nicht nur Weiber, sondern auch Grazien, Weibsen, Muttis und bessere Hälften teil. Bei dieser traditionell vom 1. Karnevalclub Arheilgen ausgerichteten Veranstaltung wurden in der Vergangenheit bisweilen auch schon Macker, Kerle und Labbeduddel gesichtet. Schlipsträger laufen allerdings Gefahr, in den frühzeitig anberaumten Runden an der 360-Grad-Theke nicht nur von der Diskussion abgeschnitten zu werden.
Der Beginn der Veranstaltung ist auf 20:31 h angesetzt. Es verwundert nicht, dass die Quersumme dieser Uhrzeit eine zutiefst obszöne Zahl ergibt, die nach Auffassung einiger für den ganzen Abend Programm ist. Zudem verstößt diese auch „Ladies Night“ genannte Veranstaltung unter dem Deckmäntelchen der Fastnacht gegen das Vermummungsverbot.
Der sogenannte Damenelferrat des KCA verschweigt nicht, dass er bis 21:00 h jeder arglosen Person ein Glas Sekt kostenlos überlässt, um sie dann wohl willenlos auf der Tanzfläche zur Musik des DJ Team Two Man Show bis in die frühen Morgenstunden feiern zu lassen.
Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen war zudem zu verlauten, dass Karten für diesen Abend im Vorverkauf zu 5,00 Euro bei EP:Wenner, Untere Mühlstraße 9 unter der Ladentheke oder an der Abendkasse erhältlich sind.“